Die Photovoltaik-Anlage - Fördermittel, Vergütung, Wartung
Wer eine Photovoltaik-Anlage plant, muss Einiges beachten: Das wichtigste Förderinstrument ist das Erneuerbare Energiengesetz (EEG), das zwischen kleinen PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern und größeren Anlagen unterscheidet. Die Höhe der Vergütung ist vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme abhängig und wird 20 Jahre lang gezahlt. Die Montage einer Photovoltaik-Anlage erfordert spezifisches Fachwissen und sollte nur von Fachbetrieben ausgeführt werden. Darüber hinaus muss die Anlage und - falls vorhanden - auch der Batteriespeicher bei der Bundesnetzagentur ins Marktstammdatenregister eingetragen werden. Wir sind Ihr Photovoltaik-Profi aus Moosthenning - sprechen Sie uns an.
Lohnt sich eine Photovoltaik-Anlage?
Wer eine Photovoltaik-Anlage plant, muss einiges beachten: Das wichtigste Förderinstrument ist das Erneuerbare Energiengesetz (EEG), das zwischen kleinen PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern und größeren Anlagen unterscheidet. Die Höhe der Vergütung ist vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme abhängig und wird 20 Jahre lang gezahlt. Die Montage einer Photovoltaik-Anlage erfordert spezifisches Fachwissen und sollte nur von Fachbetrieben ausgeführt werden. Darüber hinaus muss die Anlage - und falls vorhanden - auch der Batteriespeicher bei der Bundesnetzagentur ins Marktstammdatenregister eingetragen werden.
Steuerfreiheit
Die wichtigste Änderung seit 2023 dürfte für Privathaushalte die komplette und grundsätzliche Steuerfreiheit kleiner Anlagen sein. Dies gilt für private Anlagen bis zu 30 kWp und für Anlagen auf gemischt genutzt Gebäuden bis 15 kWp. Die Steuerbefreiung gilt unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms, also auch dann, wenn der selbst produzierte Strom vollständig in das öffentliche Netz eingespeist wird.
Dies bedeutet jedoch auch, dass alle Ausgaben, die in Zusammenhang mit der PV-Anlage stehen, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen! Damit sind auch alle Aufwendungen (einschließlich der AfA) für eine Photovoltaikanlage einkommensteuerlich unbeachtlich.
Für alle Photovoltaikanlagen, die bereits vor dem 1.1.2023 in Betrieb genommen worden sind, gelten die bisherigen Besteuerungsgrundsätze noch für alle Jahre bis einschließlich 2022 weiter.
Steuerbefreiung gilt auch für die Lieferung, die Einfuhr und die Installation einer PV-Anlage einschließlich eines Stromspeichers, so dass seit 01.01.2023 sowohl die Lieferung des Materials als auch die Montage einer PV-Anlage nicht mehr mit der Umsatzsteuer belastet werden.
Die Installation einer Photovoltaik-Anlage erfordert spezifisches Fachwissen - wir beraten Sie gerne!
Förderung für Photovoltaik im Garten
Künftig können unter bestimmten Voraussetzungen auch Photovoltaik-Anlagen gefördert werden, die nicht auf einem Hausdach installiert sind. Verfolgen Sie diesbezüglich die aktuellen Entwicklungen.